Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Landesverband Niedersachsen e. V.

Gesellschafter des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen (LabüN) weisen Vorwürfe der Veruntreuung erneut entschieden zurück

Vor dem Hintergrund der erneuten Berichterstattung in der HAZ vom 19.01.26 weisen die Trägerverbände des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen (LabüN) die in der HAZ erhobenen Vorwürfe einer „möglichen Untreue in Millionenhöhe“ entschieden zurück.

Laut HAZ seien Mitarbeiter*innen seit 2015 besser bezahlt worden als rechtlich zulässig. Die Zeitung bezieht sich dabei auf Fälle im Zeitraum von 2015 bis 2017 mit einem „Schaden von rund 17.000 €“. 

Dem LabüN und den Gesellschafterverbänden liegen für diesen Zeitraum finale Prüfbescheide des zuständigen Ministeriums vor. Damalige Beanstandungen beliefen sich auf dreistellige Beträge, die längst abgegolten sind. Von „möglicher Untreue in Millionenhöhe“ kann somit nicht die Rede sein, der von der HAZ wiederholt veröffentlichte Vorwurf entbehrt jeglicher Grundlage. 

Das LabüN und seine Gesellschafterverbände haben jederzeit im Vertrauen auf die rechtmäßige Ausgestaltung der Förderpraxis durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz gehandelt. 

Seit seiner Gründung im Jahr 2015 erhält das LabüN eine institutionelle Förderung durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz gemäß § 44 LHO. Grundlage für die Tätigkeit des LabüN und seiner Gesellschafterverbände waren detaillierte Förderanträge. Diese beinhalten Wirtschaftspläne, Arbeitsprogramme und Personalkostenplanungen des LabüN und der Gesellschafterverbände. Auf Basis der jeweils erteilten Zuwendungsbescheide des Umweltministeriums wurden die Mittel verwendet.

Stand: 20.01.26

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